1. Allgemeines

Diese Support- und Wartungsbestimmungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Kunden, entweder als natürliche oder als juristische Person („Kunde“) und  ProfiSoft  Services AG, CH-3015 Bern („PSS-AG“) für das Softwareprodukt „Business Organizing Software“ („BOS®„, „Anwendung“).

Indem der Kunde  BOS® lizenziert und installiert, und damit den Lizenzbestimmungen zugestimmt hat, ist der Kunde automatisch berechtigt, Support und Updates gemäss diesem Dokument zu beanspruchen. Falls der Kunde den Bestimmungen in diesem Dokument nicht zustimmt, ist er nicht berechtigt Support und Wartung zu beanspruchen.

2. Ziel der Wartung

Ziel der Wartung ist, die lizenzierte  BOS®  Applikation in einem betriebstüchtigen Zustand zu halten bzw. sie in diesen zu versetzen.

3. Dauer der Support & Wartung

Mit dem Erlangen einer rechtsgültigen  BOS® Lizenz hat der Kunde während seiner Abonnementzeit Anspruch auf Support und Wartung.

Die Dauer der Wartung ist eine lebenslange Garantie, das heisst : immer das neueste funktionale & technische Update haben, mindestens zweimal pro Jahr. Die technische Wartung wird mit Ihrer Produktlizenz erworben und bildet die Grundlage unseres Support- & Wartungs-Portfolio. Unsere Kunden können sich bei uns per E-Mail oder Telefon absolut kostenlos zu allen Aspekten von BOS und seinem Einsatz beraten lassen.

4. Programmversion

Support wird jeweils nur auf der aktuellsten Version von  BOS® gewährt. Ältere Versionen von  BOS® werden längstens für einen Zeitraum von 6 Monate ab Verfügbarkeit der jeweils neuesten Programmversion unterstützt.

5. Support

Es werden eine Telefon Support Nummer der  PSS-AG und eine E-Mail Adresse zur Verfügung gestellt. Die Nummer und E-Mail Adressen sind auf der Homepage und in BOS® zu finden.

6. Leistungsumfang des Supports

Der Leistungsumfang der  PSS-AG gliedert sich in vier Bereiche auf:

  • Dokumentation und Update
  • Vorbeugende Wartung
  • Supportanfragen

6.1. Dokumentation und Wartungs-Update

Mit dem Erlangen einer rechtsgültigen  BOS® Lizenz hat der Kunde ab Kauf­ Anspruch auf:

  • die aktuellste Version von  BOS®  (ein aktualisierter Lizenzschlüssel kann bei Bedarf per E-Mail bei der  PSS-AG beantragt werden).
  • Dokumentation und Anleitungen zur aktuellsten Version von  BOS®
  • Workarounds und Patches. (Ersatzlösung)

6.2. Vorbeugende Wartung

PSS-AG kann nach eigener Entscheidung vorbeugende Wartungsmassnahmen vornehmen. Ziel dieser Massnahmen ist es, ein mögliches Fehlverhalten der Anwendung zu verhindern, bevor dieses eintritt. Die vorbeugenden Massnahmen dürfen die korrekte Benutzung der Anwendung nicht behindern.

Als vorbeugende Massnahme kann die  PSS-AG neue Versionen der Anwendung mit gleichwertiger Funktion beim Kunden installieren oder zum Download bereitstellen.  PSS-AG kann zur Vorbeugung von möglichen Problemen auch Messungen und Untersuchungen an der Anwendung beim Kunden vornehmen.

Vorbeugende Massnahmen werden mit dem Kunden rechtzeitig abgesprochen.  

PSS-AG nimmt dabei, soweit möglich, Rücksicht auf die Betriebsbedürfnisse des Kunden. Insbesondere wenn die Applikation wegen Wartungsarbeiten vorübergehend ausser Betrieb gesetzt werden muss.

6.3. Supportanfragen

Bei allgemeinen Fragen zur Anwendung kann der Kunde so genannte Supportanfragen an die  PSS-AG stellen. Supportanfragen umfassen zum Beispiel:

  • Fragen zur Bedienung
  • Fragen zur Installation und Konfiguration
  • Fragen zum Einsatz von  BOS®

7. Pflichten des Kunden

Der Kunde hat die eingesetzte Hardware und Software mit der gebotenen Sorgfalt und gemäss Anleitung des Herstellers bzw. der  PSS-AG zu benützen.

Der Kunde ist verpflichtet, eine periodische Datensicherung von Applikation und Daten durchzuführen. Der Kunde ist alleine dafür verantwortlich, dass die gesicherten Daten vollständig sind, und im Bedarfsfall jederzeit wiederhergestellt werden können.

lm Störungsfall ist die  PSS-AG unverzüglich zu benachrichtigen, unter Angabe von Art, Zeit und Ort der Störung sowie der genauen Bezeichnung der verwendeten Hard- und Software.

Der Kunde gewährt dem Servicepersonal zur Durchführung der vereinbarten Wartungsarbeiten freien Zugang zu der  BOS®  Installation via Internet (Fernwartung). Durch Akzeptieren dieser Vereinbarung erlaubt der Kunde der  PSS-AG die Fernwartung der Anwendung. Der Kunde stellt sicher, dass die  PSS-AG die notwendigen Angaben zu seinen Schutzeinrichtungen hat (Benutzername, Passwort, etc.), damit die Wartungsarbeiten an der Anwendung reibungslos durchgeführt werden können.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er die nötigen Lizenzen für die zum Betrieb der Applikation erforderliche Basissoftware (Betriebssystem, Datenbank, MS-Office, etc.) besitzt.

Der Kunde bestimmt eine Person, und gibt diese der  PSS-AG bekannt, welche berechtigt ist, Supportanfragen an die  PSS-AG zu stellen. Um Abwesenheiten dieser Person zu überbrücken, kann eine Ersatzperson bestimmt werden.

Bei Bedarf unterstützt der Kunde die  PSS-AG bei den Wartungsarbeiten. Zum Beispiel mittels Tests zum Eingrenzen von Fehlern, Verfassen von genauen Problembeschreibungen, Bereitstellen von ergänzenden Informationen, usw.

8. Reaktionszeit

Wir sind 7 Tage die Woche erreichbar und werden Ihnen sehr schnell per E-Mail antworten. Bitte kontaktieren Sie uns hier : https://bos-services.org/de/#contact

9. Nicht eingeschlossene Leistungen

Folgende Leistungen sind in diesem Wartungsvertrag nicht eingeschlossen. Sie werden auf Wunsch des Kunden und im Rahmen der Möglichkeiten der  PSS-AG nach Aufwand ausgeführt:

  • Erweiterung oder Verbesserungen der Software, die auf Wunsch des Kunden ausgeführt werden.
  • Behebung von Schäden oder Datenverlusten, die durch Fehler auf der Kundenseite oder eines Dritten verursacht wurden.
  • Behebung von Störungen und Fehlern, die durch Änderungen der Software- oder Hardwarekonfiguration verursacht werden, insbesondere durch Installieren von Fremdsoftware, Betriebssystem, Datenbanken, Treibern, Service Packs, Patches etc.

10. Rechtsvorbehalt

PSS-AG behält sich alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor. Der Gerichtstand ist Bern, Schweiz.